Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX) zur Wiedereingliederung von Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz durch individuelle Maßnahmen, wie Arbeitsplatzanpassungen oder Arbeitszeitänderungen, dauerhaft zu erhalten. Es ist ein präventives, freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsunfähigkeit langfristig minimiert und die Gesundheit fördert. 

Wir Arbeitsmediziner:innen können auf Wunsch des Arbeitnehmers in das BEM-Verfahren einbezogen werden. So können wir die Beschäftigten bereits vor dem eigentlichen BEM-Gespräch individuell beraten und beispielsweise Vorschläge erarbeiten unter denen ggf. eine Wiedereingliederung erfolgen kann. Der Mehrwert ist, das medizinische Aspekte adäquat berücksichtigt werden können.     

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