Arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens

Als Expert:innen für Arbeitsmedizin stehen wir Ihrem Unternehmen branchenspezifisch und bedarfsgerecht zur Seite. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 (Stand 01/2026) regeln Umfang und Inhalte der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Die Arbeitsmedizinische Grundbetreuung stellt hierbei das Fundament dar. Der Stundenumfang hierfür errechnet sich aus der Größe und der Gefahrenklasse Ihres Unternehmens. Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschuss), Begehungen Ihres Unternehmens oder Beratungen bei der Gefährdungsbeurteilung sind Beispiele für diese Leistungen. Der betriebsspezifische Bedarf wird flexibel nach Ihren betrieblichen Erfordernissen vereinbart.     

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Die Grundbetreuung umfasst neun gesetzlich definierte Aufgabenfelder, bei denen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte beratend tätig sind:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  3. Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
  4. Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
  5. Untersuchung nach besonderen Ereignissen
  6. Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung
  7. Dokumentation und Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
  9. Selbstorganisation
Betriebsspezifische Betreuung (Auswahl)
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen nach ArbMedVV
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
  • Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Beratung zu Maschinen, Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln
  • Gefährdungsermittlung am Arbeitsplatz
  • Betreuung besonders schutzbedürftiger Personengruppen
  • Gutachten und ärztliche Stellungnahmen
  • Begleitung von schwerbehinderten Beschäftigten
  • Unterstützung bei arbeitsbedingten Erkrankungen

Für alle Unternehmen ist eine betriebsärztliche Betreuung gesetzlich vorgeschrieben. Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie wählen, welches Betreuungsmodell Sie wünschen. Gerne beraten wir Sie hierzu. 

Unternehmen ab 51 Mitarbeitenden – Regelbetreuung

Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens (Wirtschaftszweig).

  • Berechnung der jährlichen Stunden für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung
Unternehmen mit 21–50 Mitarbeitenden – Wahlmodell

Für diese Unternehmensgröße bestehen zwei Optionen:

  • Unternehmermodell: Der Unternehmer qualifiziert sich und steuert den Arbeitsschutz eigenständig, der Betriebsarzt wird anlassbezogen hinzugezogen.
  • Regelbetreuung: Klassische Betreuung mit festgelegten Einsatzzeiten.
Unternehmen bis 20 Mitarbeitende - Kleinbetriebsmodell

Seit 2026 fallen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten unter das vereinfachte Kleinbetriebsmodell.

  • Keine festen Stundenkontingente notwendig
  • Arbeitsmedizinische Leistungen werden bei Bedarf abgerufen
  • Flexible, kosteneffiziente und rechtssichere Betreuung

 

Kontakt und Terminvereinbarung