Pflichtvorsorgen

Sie sind bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen erforderlich. Die Teilnahme an der Pflichtvorsorge ist für Beschäftigte als Tätigkeitsvoraussetzung verpflichtend.

Die am häufigsten durchgeführten Pflichtvorsorgen in deutschen Betrieben:

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Unverzichtbar z. B. für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen wie Kliniken, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Rettungswesen, Kitas oder Abfallentsorgungsunternehmen.

  • Wann verpflichtend? Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko, sich mit Krankheitserregern (z. B. Hepatitis, Masern) zu infizieren.
  • Was? Beratung zu Infektionsrisiken, Überprüfung des Immunstatus und ggf. das Angebot von Schutzimpfungen.
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen wie z. B. Lärm

Diese Vorsorge ist der "Klassiker" in Industrie und Handwerk.

  • Wann verpflichtend? Sobald die Lärmbelastung am Arbeitsplatz einen Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) erreicht oder überschreitet.
  • Inhalt: Fokus auf das Gehör (Hörtest), Beratung zum Gehörschutz und Früherkennung von lärmbedingten Hörschäden.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

wie Feuchtarbeiten:
Besonders häufig in der Pflege, Gastronomie, Reinigung oder im Friseurhandwerk.

  • Wann verpflichtend? Wenn Beschäftigte regelmäßig mehr als 4 Stunden pro Tag "im Feuchten" arbeiten (Händewaschen, Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen oder Kontakt mit Wasser/Flüssigkeiten).
  • Was? Begutachtung der Haut, Beratung zum Hautschutz und zur richtigen Pflege, um Ekzeme oder Allergien zu vermeiden.

oder

wie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Schweißen, Asbest, Benzol):
Häufig in der Chemie, im Baugewerbe oder in Werkstätten.

  • Wann verpflichtend? Wenn Grenzwerte bestimmter Stoffe überschritten werden oder mit krebserzeugenden Stoffen gearbeitet wird.
  • Was? Spezifische Tests (z. B. Blut- oder Urinuntersuchungen auf Schadstoffe) und Beratung zum Umgang mit Schutzausrüstung
Sonstige Tätigkeiten wie das Tragen von Atemschutz

Wichtig für Feuerwehren, Labore oder bei Sanierungsarbeiten.

  • Wann verpflichtend? Wenn Atemschutzgeräte der Gruppen 2 und 3 (schwere Geräte, z. B. Pressluftatmer) getragen werden müssen.
  • Was? Intensive Untersuchung der Lungenfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems, um sicherzustellen, dass die körperliche Belastung durch das Gerät verkraftet wird.
     

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