Wunschvorsorgen

Beschäftigte haben die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. 

Typische Beispiele sind

  • Beratungen nach dem Mutterschutzgesetz für schwangere Mitarbeiterinnen (Rechtsgrundlage § 10 MuSchuG und § 11 ArbSchG) 
  • Beratungen für stillende Mütter die Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen möchten
  • Beratungen zu körperliche Belastungen (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen)
  • Beratungen zu psychische Belastungen (Stress, Überlastung)
  • Beratungen zu persönlichen Schutzmaßnahmen

Kontakt und Terminvereinbarung