Wunschvorsorgen
Beschäftigte haben die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.
Typische Beispiele sind
- Beratungen nach dem Mutterschutzgesetz für schwangere Mitarbeiterinnen (Rechtsgrundlage § 10 MuSchuG und § 11 ArbSchG)
- Beratungen für stillende Mütter die Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen möchten
- Beratungen zu körperliche Belastungen (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen)
- Beratungen zu psychische Belastungen (Stress, Überlastung)
- Beratungen zu persönlichen Schutzmaßnahmen